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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf findest du hier .
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Die folgenden Begriffe, die wir auf unseren Webseiiten verwenden und die in fast allen Fällen von der DLRG durch deren Internet-Auftritt vorgegeben sind, erklären wir hier im Anschluss und geben Hinweise zu ihrem besseren Verständnis:
Der Benutzername wird als Synonym für einen DLRG-Account, einen DLRG-E-Mail-Account, einen Gliederungsaccount oder dem Namen eines Postfaches verwendet, je nach genutzter Anwendung. So ist der Benutzername beim Aufruf des ISC (Internet Service Center) in der Regel ein DLRG-Account, beim Aufruf von Webmail ein DLRG-E-Mail-Account oder der Name des zugehörigen Postfachs.
Ein bundesweit eindeutiger Name, der frei gewählt werden darf und genau einer Person zugeordnet ist. Mit diesem Account können verschiedene Internetdienste der DLRG in Anspruch genommen werden (ISC, Cloud, Seminaranmeldung, …). Empfohlen wird die Form „<Vorname>.<Nachname>“.
Ein DLRG-Account kann online über das ISC (Internet Service Center) via „https://dlrg.net/“ beantragt werden. Er wird nur eingerichtet, wenn der Antragsteller von der dabei angegebenen DLRG-Gliederung als Mitglied bestätigt wird.
Eine bundesweit eindeutige E-Mail-Adresse der Form „<Name>@<Gliederungsname>.dlrg.de“ oder „<Name>@<Gliederungsname>.dlrg-jugend.de“, die damit einer Gliederung eindeutig über ihren Domainnamen (der Teil hnter dem "@") zugeordnet ist und für die auf dem DLRG-Mailserver ein eigenes Postfach eingerichtet ist.
Eine DLRG-E-Mail-Adresse, die über kein eigenes Postfach verfügt (eine Weiterleitung), ist kein DLRG-E-Mail-Account. Eine DLRG-E-Mail-Adresse, die zwar über ein eigenes Postfach verfügt, aber im Domainnamen eine zulässige Abkürzung verwendet, ist ebenfalls kein DLRG-E-Mail-Account.
Beispiele:
Wichtig:
Anmeldungen im ISC (Internet Service Center), bei Webmail („https://webmail.dlrg.de“) oder anderen DLRG-IT-Diensten, die als Benutzername auch einen DLRG-E-Mail-Account akzeptieren, akzeptieren keine anderen zulässigen DLRG-E-Mail-Adressen als Benutzernamen!
Die Einrichtung von DLRG-E-Mail-Accounts wird von einem hierfür Berechtigten (s. ISC-Berechtigungen) der zugehörigen Gliederung per ISC online via „https://dlrg.net/“ vorgenommen.
DLRG-E-Mail-Adressen sind von der Form „<Name>@<Gliederungsname>.dlrg.de“ oder „<Name>@<Gliederungsname>.dlrg-jugend.de“. Für "<Gliederungsname>" können dabei auch vorgegebene Abkürzungen zulässig sein. Bei uns ist beispielsweise für "charlottenburg-wilmersdorf" auch die Abkürzung "cha-wi" zugelassen.
Eine solche DLRG-E-Mail-Adresse kann als DLRG-E-Mail-Account mit einem eigenen Postfach oder als Weiterleitung ohne eigenes Postfach von hierzu Berechtigten der Gliederung eingerichtet werden (in der Regel vom Postmaster).
Beide Adressarten, Postfach und Weiterleitung, ermöglichen den Empfang von E-Mails, die an eine DLRG-E-Mail-Adresse verschickt wurde. Der Versand von E-Mails mit einer DLRG-E-Mail-Adresse als Absender ist jedoch nur mit einem eigenen Postfach möglich, also mit einem DLRG-E-Mail-Account.
Unter den DLRG-E-Mail-Adressen wird zwischen Funktionsadressen und persönlichen Adressen unterschieden. Einige Funktionsadressen sind für jede Gliederung vorgeschrieben und müssen definiert sein, wie beispielsweise „vorstand@<Gliederungsname>.dlrg.de“. Funktionsadressen sollen, um sie unabhängig von den Personen nutzen zu können, die diese Funktion ausüben, als Weiterleitungen definiert werden. Die für eine Gliederung vorgeschriebenen Funktionsadressen können den Berechtigten der Gliederung über das ISC online angezeigt werden.
Für persönliche DLRG-E-Mail-Adressen wird hier die Form „<Vorname>.<Nachname>@<Domainname>“ empfohlen. Als Domainname kommen pro Gliederung zwei Möglichkeiten infrage: „<Gliederungsname>.dlrg.de“ und „<Gliederungsname>.dlrg-jugend.de“. Eine persönliche DLRG-E-Mail-Adresse kann als DLRG-E-Mail-Account oder als Weiterleitung definiert werden.
DLRG-E-Mail-Accountsund Weiterleitungen werden mittels ISC in der Regel vom Postmaster eingerichtet. Während DLRG-E-Mail-Accounts nur einem Postfach zugeordnet werden, können Weiterleitungen im ISC so definiert werden, dass sie auf beliebig viele gültige E-Mailadressen verweisen.
Eine Gliederung erhält nur dann die Möglichkeit, DLRG-Internetdienste zu nutzen, wenn ihr Vorsitzender und der Internetbeauftragte der Gliederung hierzu einen schriftlichen Antrag beim Bundesverband gestellt hatten und dieser genehmigt wurde. In einem solchen Fall erhält die Gliederung einen Gliederungsaccount mit dem Namen „<Gliederungsname>“ zugeteitl und, falls gewünscht, einen hiervon unabhängigen Gliederungsaccount ihrer Jugend mit dem Namen „j-<Gliederungsname>“. Gliederungsaccounts gehören zu den sogenannten Systemaccounts und können zur Konfiguration der DLRG-Internetdienste für die jeweilige Gliederung genutzt werden.
Bei Einrichtung des Gliederungsaccounts wird von der Bundesebene ein zugehöriges Passwort vergeben und den Antragstellern mitgeteilt, die dieses ändern können und sollten. Mit dem Gliederungsaccount und dem zugehörigen Passwort können das ISC (Internet Service Center) unter „https://dlrg.net/“ aufgerufen und dort sämtliche Funktionen ausgenutzt werden. Hierzu zählt insbesondere die Möglichkeit, für ein Gliederungsmitglied einen persönlichen DLRG-Account einzurichten und diesem beliebige ISC-Berechtigungen zu erteilen, inklusive der Berechtigung selbst Berechtigungen zu erteilen.
In unserem Fall haben wir vom Bundesverband die beiden Gliederungsaccounts
zugeteilt bekommen.
Wichtig:
Die Funktion "Passwort vergessen" wird von den DLRG-Internetdiensten für Gliederungsaccounts nicht angeboten! Kennt in einer Gliederung niemand mehr das Passwort eines Gliederungsaccounts, kann die Funktion eines Gliederungsadministrators erst wieder wahrgenommen werden, wenn der Vorsitzende und der Internetbeauftragte der Gliederung einen schriftlichen Antrag beim Bundesverband gestellt hatte und dieser genehmigt wurde. Dies dauert nach unserer Erfahrung einige Wochen.
Ein Gliederungsadministrator ist derjenige, der das Passwort eines Gliederungsaccounts kennt und diesen damit nutzen kann. Da der Gliederungsadministrator über die meisten Rechte bei der Nutzung der DLRG-Internetdienste in einer Gliederung verfügt, muss die Weitergabe dieses Passwortes streng reglementiert und dokumentiert werden.
Zu empfehlen ist die Verwendung eines besonders sicheren Passwortes, das nicht weitergegeben und nur ein einziges Mal genutzt wird, um einem DLRG-Account das ISC-Recht „!!Berechtigungsvergabe-und-entzug“ zu erteilen. Mit diesem DLRG-Account können dann in der Regel alle Aufgaben eines Gliederungsadministrators wahrgenommen werden. Eine solche Regelung hat den Vorteil, dass ein DLRG-Account stets genau nur einer im ISC dokumentierten Person zugeordnet ist und die ISC-Funktion „Passwort vergessen“ genutzt werden kann. Beides ist bei einem Gliederungsaccount nicht möglich.
Stellt eine Gliederung über ihren Vorsitzenden und dem Internetbeauftragten erfolgreich einen schriftlichen Antrag auf Nutzung von DLRG-Internetdiensten beim Bundesverband, so erhält die Gliederung u.a. einen Gliederungs-E-Mail-Account und, falls gewünscht, einen hiervon unabhängigen Gliederungs-E-Mail-Account für ihre Jugend. Diese haben den Namen „<Gliederungsname>@dlrg.de“ bzw. „<Gliederungsname>@<Landesverbandsname>.dlrg-jugend.de“ (die Angabe für die Jugend ist dabei nur eine Vermutung, da dies in Berlin so ist).
Der Gliederungs-E-Mail-Account, mit dem ein Postfach für den Empfang von E-Mails an diese Gliederung verbunden ist, wird von der Bundesebene vergeben und gehört damit zu den sogenannten Systemaccounts.
Bei Einrichtung des Gliederungs-E-Mail-Accounts wird von der Bundesebene ein Passwort vergeben und den Antragstellern mitgeteilt, die dieses ändern können und sollten. Außerdem sollte die Konfiguration für diesen Gliederungs-E-Mail-Account mit Hilfe von Webmail („https://webmail.dlrg.de“) gleich so umkonfiguriert werden, dass eingehende E-Mails automatisch an mindestens eine andere E-Mail-Adresse weitergeleitet werden, am besten an eine oder mehrere DLRG-Funktions-E-Mail-Adressen.
Kennt nämlich in einer Gliederung niemand mehr das Passwort des Gliederungs-E-Mail-Accounts, kann niemand mehr in dieses Postfach schauen, falls dafür keine Weiterleitung eingerichtet worden war. Dies und eine beliebige Konfigurationsänderung an diesem Gliederungs-E-Mail-Account könnte dann erst wieder wahrgenommen werden, wenn der Vorsitzende und der Internetbeauftragte der Gliederung einen schriftlichen Antrag beim Bundesverband gestellt hatten und dieser genehmigt wurde. Dies kann nach unserer Erfahrung einige Wochen dauern.
Die beiden Gliederungs-E-Mail-Accounts bei uns lauten:
Beantragt eine Gliederung DLRG-Internetdienste beim Bundesverband, so erhält sie von diesem einen Gliederungsnamen zugeteilt. Dieser Gliederungsname, in unserem Fall "charlottenburg-wilmersdorf", wird damit Bestandteil
dieser Gliederung.
Wenn von einer Gliederung Internetdienste der DLRG genutzt werden sollen, verlangt die Bundesebene die Nennung eines Internetbeauftragen dieser Gliederung mit seinen Kontaktdaten. Er ist der Ansprechpartner der Bundesebene in der Gliederung in allen Fällen, die die Internetdienste betreffen, die von der Gliederung genutzt werden.
Der Bundesverband der DLRG stellt verschiedene Dienste zur Verfügung, die von einer Gliederung genutzt werden können. Voraussetzung hierfür ist die Existenz eines Gliederungsaccounts.
Zu den Diensten gehören beispielsweise das ISC (Internet Support Center), die DLRG-Cloud, das Contentmanagementsystem TYPO3 zur Gestaltung der gliederungseigenen Webseiten, Jira, u.a.m.
Dieser Begriff wird in der DLRG leider an verschiedenen Stellen in einer Art und Weise verwendet, die häufig wenig bis gar nichts mit der üblichen Bedeutung eines "Webmasters" zu tun hat (s. dort). So wird damit manchmal der Gliederungsadministrator bezeichnet, manchmal der Postmaster und manchmal noch eine andere Personen, die völlig andere Aufgaben hat, als Webseiten zu gestalten oder Webdienste einzurichten.
Im ISC (Internet Service Center) gibt es die Berechtigung „Internet-Webmaster“. Ein DLRG-Account mit dieser Berechtigung hat alle Rechte, die auch ein Gliederungsadministrator hat, mit Ausnahme der Berechtigung, anderen Berechtigungen zu geben oder zu entziehen. Er selbst hat aber durch diese Berechtigung eines „Internet-Webmasters“ noch nicht die Erlaubnis, die Gliederungs-Webseiten mittels TYPO3 zu bearbeiten (ein Widerspruch zur allgemein üblichen Bedeutung des Begriffs Webmaster). Er hat allerdings die Möglichkeit, die TYPO3-Berechtigungen zur Webseitenpflege zu bearbeiten, und sich selbst damit auch dieses Recht zu erteilen.
Dafür wird mit der Berechtigung „Internet-Webmaster“ einem DLRG-Account die Möglichkeit geboten, Dinge zu bewerkstelligen, die üblicherweise nicht zu den Aufgaben eines Webmasters gehören (beispielsweise das Einrichten von E-Mail-Postfächern, das Erstellen von Einsatztagebüchern, das Erstellen von Statistischen Jahresberichen, u.a.m.).
Ein ISC-Administrator einer Gliederung ist derjenige, der die ISC-Berechtigungen verwaltet, die einzelnen DLRG-Accounts in seiner Gliederung zugeordnet sind. Jeder Gliederungsadministrator ist ISC-Administrator und zusätzlich jede Person, deren DLRG-Account in dieser Gliederung das ISC-Recht „!!Berechtigungsvergabe-und-entzug“ besitzt.
Der Funktionsumfang, den das ISC (Internet Service Center) einem Aufrufer bietet, hängt von dem Benutzernamen ab, mit dem er sich beim ISC angemeldet hatte. Für jeden DLRG-Account kann der ISC-Administrator unterschiedliche Berechtigungen erteilen. Hierzu zählen u.a.: das Recht zur Vergabe von Berechtigungen, zum Bearbeiten von Webseiten, zur Pflege der E-Mail-Dienste, zum Bearbeiten von Urkunden, zum Erstellen von Statistikunterlagen, zur Bekanntgabe von Seminaren bzw. Lehrgängen, zur Pflege eines Online Terminkalenders, u.a.m.
Das ISC bietet jedem Aufrufer nur genau diejenigen Dienste an, die seinen ISC-Berechtigungen entsprechen. Ein ISC-Aufrufer, der sich mit einem gültigen Benutzernamen angemeldet hat, dem aber keine einzige ISC-Berechtigung erteilt wurde, erhält nur verschiedene Informationen angezeigt und die Möglichkeit, die für seinen Benutzernamen gespeicherten persönlichen Daten ändern zu lassen.
Ein ISC-Aufrufer, der sich nicht angemeldet hat, erhält vom ISC nur allgemeine Informationen angezeigt und die Möglichkeit einen neuen DLRG-Account zu beantragen oder die Funktion „Passwort vergessen“ aufzurufen.
Für jeden bei der DLRG registrierten Benutzernamen wird ein Passwort auf den DLRG-Servern hinterlegt, das vom zugeordneten Nutzer oder anderen Berechtigten der Gliederung geändert werden kann. Sollte ein Passwort einmal vergessen worden sein, kann sich jeder Berechtigte ein neues Passwort für einen Benutzernamen online via ISC mit der Funktion „Passwort vergessen“ per E-Mail zusenden lassen.
Ausnahmen sind die Passworte für Gliederungsaccounts und Gliederungs-E-Mail-Accounts. Sollten solche Pasworte vergessen worden sein, müssen der Vorsitzende und der Internetbeauftragte der Gliederung mit einem schriftlichen Antrag beim Bundesverband um Zusendung eines neuen Passwortes bitten. Dies kann nach unserer Erfahrung einige Wochen dauern.
Für jeden Gliederungs-E-Mail-Account und jeden DLRG-E-Mail-Account wird auf dem zentralen DLRG-Mailserver ein Postfach vorgehalten, in das eingehende E-Mails abgelegt werden, die an diesen Account gesendet wurden. Ein solches Postfach kann vom Postfachbesitzer mit Hilfe von Webmail („https://webmail.dlrg.de“) auch so konfiguriert werden, dass eingehende E-Mails automatisch an eine andere E-Mail-Adresse weitergeleitet oder auch automatisch mit einem beliebigen Text beantwortet werden.
Postfächer erhalten bei ihrer Einrichtung auf den DLRG-Mailservern einen bundesweit eindeutigen Namen der Form „<Gliederungsname> -<lokaler Teil des DLRG-E-Mail-Accounts>“ bzw. „j-<Gliederungsname> -<lokaler Teil des DLRG-E-Mail-Accounts>“, wenn es sich um einen DLRG-E-Mail-Account der Jugend einer Gliederung handelt.
Beispiel:
Das Postfach, das zum DLRG-E-Mail-Account „vorname.nachname@charlottenburg-wilmersdorf.dlrg-jugend.de“ gehört, hat den Namen „j-charlottenburg-wilmersdorf-vorname.nachname“.
Der Begriff des Postmasters hängt mit internationalen Standards beim E-Mail-Verkehr zusammen. Dieser Standard (RFC 1123) legt fest, dass es in jeder E-Mail-Domain eine E-Mail-Adresse der Form „<postmaster@<Domainname>“ geben muss. Diese E-Mail-Adresse dient dazu, dass Absender von E-Mails auch bei widrigsten Problemen mit einer solchen E-Mail-Domain dort eine E-Mail-Adresse nutzen können, um ihr Problem zu schildern.
Wenn also beispielsweise die Zustellung einer E-Mail an eines unserer E-Mail-Postfächer verweigert werden sollte, kann sich der Absender an „postmaster@cha-wi.dlrg.de“ bzw. „postmaster@cha-wi.dlrg-jugend.de“ wenden.
Solche Adressen sind deshalb auch DLRG-Pflicht-E-Mail-Accounts und müssen definiert sein, d. h. diesen Adressen müssen Personen und deren Postfächer zugeordnet sein. Hierfür kommen deshalb nur Personen infrage, die sich mit E-Mail-Services auskennen und diese für die Gliederung pflegen und warten. Sie werden deshalb Postmaster genannt.
Ein Systemaccount ist ein Account, der nicht durch die Gliederung eingerichtet wurde und nicht von ihr gewartet werden kann, sondern nur von einer höheren Gliederungsebene der DLRG aus, beispielsweise vom Bundesverband. Zu den Systemaccounts gehören die Gliederungsaccounts und die Gliederungs-E-Mail-Accounts.
Als Webmaster werden weltweit Personen bezeichnet, die sich mit der Gestaltung und den Inhalten von Webseiten befassen (Webdesign, Web-Programmierung und Webserver-Administration). Aus diesem Grunde gibt es analog zum Postmaster weltweit die Vereinbarung, dass für Probleme mit einer Website eine E-Mail-Adresse der Form „webmaster@<Domainname>“ zur Verfügung stehen soll. Deshalb sind auch die beiden E-Mail-Adressen „webmaster@cha-wi.dlrg.de“ bzw. „webmaster@cha-wi.dlrg-jugend.de“ Pflichtadressen für unsere beiden Domains und sollten zu Personen führen, die sich mit Webseiten und deren Pflege auskennen.
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